Leistungsrecht - Verhinderungspflege - Pflegeberatung Kaldewey

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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird oftmals auch als Ersatzpflege bezeichnet. Ist die Pflegeperson an der Pflege verhindert, kann die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) beantragt werden.
 
Sie können den Antrag formlos bei ihrer Pflegekasse erstellt. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann ein dementsprechendes Antragsformular zu. Das Formular ist in der Regel mehrseitig, das Ausfüllen erweist sich in der Praxis oftmals schwierig. Ein fehlerhaftes Ausfüllen kann zur Folge haben, dass die Leistung nicht gewährt wird oder das Pflegegeld gekürzt wird. Die Pflegeberatung Pia Kaldewey empfiehlt Ihnen sich professionell unterstützen zu lassen.
Voraussetzungen
  • die Pflege findet in der Häuslichkeit statt
  • sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.
  • Verhinderungspflege wird ab Pflegegrad zwei gewährt
  • die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist zwingend erforderlich     
Dauer der Leistung (Verhinderungspflege)
die zuständige Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr.
Kostenübernahme
die Kosten für Verhinderungspflege dürfen 1612 € im Kalenderjahr nicht überschreiten.
 
  • Wenn es sich bei der Ersatzpflege Person um eine Person handelt die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2.Grad verwandt oder verschwägert ist oder in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebt, dürfen die Kosten den Betrag des 1,5-fachen des jeweiligen monatlichen Pflegegeldes je Kalenderjahr nicht überschreiten. Zusätzlich werden Nachweise für Fahrtkosten oder Verdienstausfall akzeptiert.
  • Während der Verhinderungspflege hat der pflegebedürftige nur am ersten und letzten Tag Anspruch auf das volle Pflegegeld. An den anderen Tagen erhält er das hälftige Pflegegeld.
  • Die Verhinderungspflege kann in einer stationären Einrichtung (Seniorenheim) erbracht werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung pflegebedürftige selbst zahlen.
  • Eine Umwidmungsregel der Kurzzeitpflege ermöglicht den Betrag der Verhinderungspflege auf 2418 € zu erhöhen.
  • Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
         
Die Pflegeberatung Pia Kaldewey empfiehlt Ihnen, lassen Sie sich ausführlich beraten und unterstützen bei der Antragstellung und der nachfolgenden Abwicklung. Wir sichern Ihren Leistungsanspruch und helfen Ihnen bei den bürokratischen Hürden.
 
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46286 Dorsten-Wulfen

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