Leistungsrecht - Kombinationsleistungen - Pflegeberatung Kaldewey

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Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistungen sind eine alternative Leistungsform, zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen. In der Praxis werden diese gewählt, wenn die Pflege nicht allein durch die Pflegeperson (Angehörige) erbracht werden kann. Die Pflege für den Pflegebedürftigen muss immer sichergestellt werden, auch wenn die Pflegeperson berufstätig ist.
Aufteilung Kombinationsleistung
Kombinationsleistungen werden in der häuslichen Pflege gewährt. Sie kombinieren Pflegesachleistungen (Pflegedienst) mit Pflegegeldleistungen (private Pflegeperson).
 
Der Pflegedienst erstellt am Monatsende eine Abrechnung seiner erbrachten Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse ein. Werden die Pflegesachleistungen nicht in voller Höhe beansprucht, wird ein anteiliges Pflegegeld im Nachgang an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
 
Bei der Wahl der Leistung ist der Pflegebedürftige sechs Monate gebunden, damit der Verwaltungsaufwand nicht zu hoch wird. In begründeten Einzelfällen kann eine vorzeitige Änderung der Leistung erfolgen.
Voraussetzungen
  • Leistung der Pflegeversicherung erhält, wer nachweisen kann, dass er innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen ist und bei dem eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
 
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