Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel werden Versicherten gewährt, die in der Häuslichkeit gepflegt werden. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zu Leistungen in der häuslichen Pflege. In der Regel können diese mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege wie beispielsweise Pflegegeldleistungen, Kombinationsleistungen gewährt werden. Nun
Voraussetzungen
- Leistung der Pflegeversicherung erhält, wer nachweisen kann, dass er innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen ist und bei dem eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel
- Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50), dazu zählen Pflegebetten und Zubehör, Pflegebetttische und Pflegerollstühle
- Körperpflege schräger Hygiene (Produktgruppe 51), dazu zählen Waschsysteme, Bettpfannen, Urinflaschen.
- Selbstständige Lebensführung (Produktgruppe 52), dazu zählen Hausnotrufsysteme
- Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 53), dazu zählen Lagerungsrollen und Halbrollen.
- Zum Verbrauch bestimmte Produkte (Produktgruppe 54), dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen zum einmal Gebrauch, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz.
- Technische Hilfen (Produktgruppe 50-53), dazu zählen Pflegebetten, Multifunktionsrollstuhl und sonstige Hilfsmittel.
Bei der Produktgruppe 54, zum Verbrauch bestimmt Pflegehilfsmittel, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 60 € im Monat. Sichern Sie sich ihre Leistung, sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.