Vollstationäre Pflege
Die Pflege findet in einem Seniorenheim statt. In Abhängigkeit vom Pflegegrad zahlt die Pflegekasse zwischen 750,00 - 2005,00 Euro für die Kosten der Pflege. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Voraussetzungen
Leistungen der vollstationären Pflege werden gewährt, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich ist oder wegen Besonderheiten des Einzelfalls nicht in Betracht kommt.
Besonderheiten im Einzelfall sind beispielsweise:
- Eine fehlende Pflegeperson
- Überforderung der Pflegeperson
- Verwahrlosung des Pflegebedürftigen (mangelnde Pflege)
- Eigen- oder Fremdgefährdung des Pflegebedürftigen
Die vollstationäre Pflege erfolgt in einer Senioreneinrichtung. Die Leistung aus der ambulanten Pflege entfallen, außer besonderen Einzelfällen.